Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag.
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Buchungs-/ Reservierungsbestätigung nach den Richtlinien des Gastaufnahmevertrages des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.
Gerichtsstand ist Kaufbeuren.
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw. die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers bzw. der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen.
4.b Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung von Ferienwohnungen pauschal mit 10%- 20% des Unterkunftspreises als angemessen anerkannt.
5.a Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer bzw. Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers bzw. der Ferienwohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Grundsätzlich gilt als Basis für eine Buchung das separate mündliche oder schriftliche Preisangebot des Vermieters.
Rücktritt bis zum 60. Tag vor Anreise: 20 % des Gesamt-Reisepreises
Rücktritt bis zum 31. Tag vor Anreise: 50 % des Gesamt-Reisepreises
Danach: 90 % des Gesamt-Reisepreises
Diese Stornobedingungen gelten, sofern die gebuchte Wohnung für den entsprechenden Zeitraum nicht anderweitig vermietet werden kann. Ist es uns möglich, die nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten, entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung der Stornierungskosten.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.